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Ab 2016: Neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Seit diesem Jahr haben sich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen etwas verändert.

Es gibt sie jetzt in 3-facher Ausfertigung

  • für die Krankenkasse
  • für den Arbeitgeber
  • und für den Versicherten.

Darüber hinaus entfällt der bisherige Krankengeldzahlschein bei AU über 6 Wochen. Dieser ist in der jetzigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert.